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Erreichbarkeit anderer Arbeitsplätze Ehepartner-Einkommen - OGH 19.12.2001, 9 ObA 174/01f

6. LfgJuli 2002

39.3.1.Nr.3

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Für die vorerst ohne Koppelung mit anderen Tatbeständen oder Tatbestandsmerkmalen zu prüfende Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des betroffenen Arbeitnehmers ist der Anfechtende behauptungs- und beweispflichtig.

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