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OGH 3.11.1999, 9 ObA 278/99v

1. LfgJuni 2000

39.3.1.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Bei § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG ist unter Anlegung eines objektiven Maßstabes primär zu prüfen, ob wesentliche Interessen des gekündigten - wenigstens sechs Monate beschäftigten - Arbeitnehmers beeinträchtigt sind.

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