39.2.3.Nr.15
§ 105 Abs. 4 ArbVG
1. Wurde die Arbeitgeberkündigung durch Einlegen in das Hausbrieffach am 29.6.2018 per Boten zugestellt, erfolgte die erst am 20.7.2018 erhobene Anfechtungsklage außerhalb der 14-tägigen Anfechtungsfrist des § 105 Abs. 4 ArbVG und daher verspätet.

