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„Bedingte“ Wiedereinsetzung? Oder „unbedingte“ wegen Fristversäumung? - OGH 25.11.2020, 9 ObA 102/20w

64. LfgOktober 2021

39.2.3.Nr.14

§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 149 Abs. 1 ZPO
§ 1 ZustG

1. Bedingte Prozesshandlungen sind grds. unzulässig.

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