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„Einspruch gegen die Kündigung“ Verbesserung von Formgebrechen, Nachschieben von Anfechtungsgründen? - OGH 29.6.2020, 8 ObA 55/20a

62. LfgFebruar 2021

39.2.3.Nr.13

§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 169 ArbVG
§ 13 Abs. 3 AVG
§ 13a AVG
§ 32 AVG
§ 33 AVG
§ 84 Abs. 1 und 3 ZPO
§ 85 Abs. 2 ZPO
§ 39 Abs. 2 Z 1 ASGG

1. Der Arbeitnehmer kann, wenn der Betriebsrat keine Stellungnahme zur Kündigung abgegeben hat, diese binnen zwei Wochen nach Zugang selbst beim Gericht anfechten.

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