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Nichteinrechnung der Postenlauftage - Fristbeginn ohne Stellungnahme des Betriebsrats - OGH 26.1.2010, 9 ObA 134/09k

30. LfgJuni 2010

39.2.3.Nr.8

§ 105 Abs. 4 ArbVG

1. Hat der (korrekt verständigte) Betriebsrat innerhalb der Frist des § 105 Abs. 1 ArbVG keine Stellungnahme abgegeben, so kann der Arbeitnehmer die Kündigung gemäß § 105 Abs. 4 ArbVG innerhalb einer Woche nach deren Zugang beim Gericht selbst anfechten.

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