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Nichteinrechnung der Postlauftage - Auch bei Aufgabe an unzuständiges Gericht? - OGH 27.1.2009, 8 ObA 80/08k

27. LfgJuni 2009

39.2.3.Nr.7

§ 169 ArbVG
§ 33 Abs. 3 AVG
§ 89 Abs. 1 GOG
§ 38 Abs. 2 ASGG

1. Die nach § 33 Abs. 3 AVG vorgesehene Nichteinrechnung der Tage des Postlaufs in die Anfechtungsfrist gilt nur insoweit, als es sich um einen Postlauf zur richtigen Stelle handelt, während der Postlauf zur unrichtigen Stelle in die Frist einzurechnen ist.

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