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Sperrwirkung Zustimmung „einige Zeit nach telefonischer Verständigung“? Wen trifft die Beweislast für Schlechtgläubigkeit des AG? - OGH 15.5.2019, 9 ObA 34/19v

58. LfgOktober 2019

39.2.2.Nr.10

§ 68 Abs. 4 ArbVG idF BGBl I 2010/101
§ 71 ArbVG idF BGBl I 2010/101
§ 105 Abs. 6 ArbVG idF BGBl I 2010/101

1. Der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung des Betriebsrats anzustellen, wenn ihm nicht bekannt war oder hätte sein müssen, dass die Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden beschlussmäßig nicht gedeckt ist.

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