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Schon nach 2 Stunden, vom BR wird „nichts mehr kommen„? - OGH 29.11.2013, 8 ObA 80/13t

42. LfgJuni 2014

39.2.2.Nr.7

§ 68 Abs. 4 ArbVG
§ 105 Abs. 2 Satz 2 ArbVG

1. Die Stellungnahme des Betriebsrats, dass „keine Stellungnahme“ mehr abgegeben werde, stellt auch eine Stellungnahme dar, nach der mit dem Ausspruch der Kündigung nicht mehr zugewartet werden muss.

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