39.2.2.Nr.5
§ 105 Abs. 1, 2 und 6 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
39.2.2.Nr.5
§ 105 Abs. 1, 2 und 6 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
