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„Ablehnung„: Ausdrücklicher Widerspruch? - OGH 30.8.2001, 8 ObA 177/01i

5. LfgFebruar 2002

39.2.2.Nr.4

§ 105 Abs. 4 Satz 2 bis 4 ArbVG

1. Nur Stellungnahmen ohne eindeutigen Erklärungsinhalt sind dem Stillschweigen gleichzusetzen.

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