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Verhältnis zur sittenwidrigen Kündigung - Rechtsgestaltungsklage unangemessener Rechtsbehelf? - OGH 14.7.2022, 9 ObA 70/22t

67. LfgOktober 2022

39.1.6.Nr.7

§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG

1. Auch Kündigungen können wegen Sittenwidrigkeit absolut nichtig sein, allerdings nur aus den Motiven des Kündigenden, weil die Kündigung selbst nur den neutralen Zweck der Auflösung haben kann.

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