39.2.1.Nr.1
§ 105 Abs. 3 Z 2 erster Satz ArbVG
§ 20 Abs. 1 und 2 BBG
1. Selbst wenn man jenen Autoren folgen wollte, die bei besonderen Konstellationen die (betriebsverfassungsrechtliche) Anrechnung von Konzernvordienstzeiten vertreten, lassen die von diesen Autoren selbst gezogenen Grenzen eine Anwendung auf Fälle bloß einheitlicher strategischer Ausrichtung im Konzern nicht zu, lässt doch eine solche Ausrichtung nur eine grobe Zielvorgabe, nicht jedoch einen straffen Durchgriff in die Tochtergesellschaften erkennen.

