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Voraussetzungen dieser - OGH 27.2.2019, 9 ObA 2/19p

58. LfgOktober 2019

39.1.6.Nr.6

§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 32 Abs. 2 Z 2 VBG

1. Ob eine Kündigung sittenwidrig ist, richtet sich nach ihrem Beweggrund. Ob dieser sittenwidrig ist, ist nach den zu § 879 ABGB herausgebildeten Grundsätzen zu beurteilen.

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