39.1.6.Nr.3
§ 879 ABGB
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i und 2 ArbVG
§ 32 Abs. 2 Z 7 VBG
1. Wird das Vorliegen einer rechtzeitigen Kündigungsanfechtung zutreffend verneint, können allfällige verpönte Motive bei der Kündigung nicht im Weg des § 879 ABGB geltend gemacht werden.

