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Sittenwidrigkeit bei sozialer Härte? - OGH 21.5.2003, 9 ObA 262/02y

10. LfgOktober 2003

39.1.6.Nr.2

§ 879 ABGB

1. Nach der Rsp ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht aus gänzlich unsachlichen und insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven Gebrauch macht.

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