39.1.6.Nr.2
§ 879 ABGB
1. Nach der Rsp ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht aus gänzlich unsachlichen und insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven Gebrauch macht.
39.1.6.Nr.2
§ 879 ABGB
1. Nach der Rsp ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht aus gänzlich unsachlichen und insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven Gebrauch macht.
