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Verfahrensrechtliches Spannungsverhältnis Amtwegige Begehrensumstellung? - OGH 22.12.2010, 9 ObA 30/10t

33. LfgJuni 2011

39.1.6.Nr.4

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
§ 879 Abs. 1, ABGB
405 ZPO

1. § 405 ZPO verbietet, etwas zuzusprechen, wofür es bei Schluss der Verhandlung keinen Urteilsantrag gibt.

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