39.1.4.Nr.31
§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i ArbVG
1. § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG berechtigt zur Anfechtung der Kündigung, sofern der Arbeitgeber wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche durch den Arbeitnehmer kündigt.

