39.1.5.Nr.1
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 879 ABGB
1. Dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, beim Einstellungsgespräch die Frage des Arbeitgebers nach allfälligen Vorstrafen in dem von ihm auszufüllenden Fragebogen nicht zu beantworten.
39.1.5.Nr.1
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 879 ABGB
1. Dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, beim Einstellungsgespräch die Frage des Arbeitgebers nach allfälligen Vorstrafen in dem von ihm auszufüllenden Fragebogen nicht zu beantworten.
