39.1.4.Nr.29
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
1. Nach § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG kann eine Kündigung angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist.

