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Anspruchskündigung Fahrer vulnerabler Klienten - Verweigerung Covid-19-Impfung? - OGH 24.1.2023, 9 ObA 116/22g

69. LfgJuni 2023

39.1.4.Nr.27

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

1. Die „Geltendmachung“ eines Anspruchs kann vorliegen, wenn sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im aufrechten Arbeitsverhältnis erkennbar - sei es auch nur konkludent - auf eine Rechtsposition beruft. Dass dies hier der Fall gewesen wäre, lässt sich dem Sachverhalt aber nicht entnehmen.

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