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Anspruchskündigung Verweigerung betrieblich erforderlicher Covid-Impfung? - OGH 16.12.2022, 8 ObA 78/22m

69. LfgJuni 2023

39.1.4.Nr.26

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i ArbVG

1. Nach § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG kann die Kündigung „wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer“ gerichtlich angefochten werden.

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