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Anspruchsgeltendmachung - bloße Dienstplanwünsche? - OGH 26.2.2015, 8 ObA 59/14f

46. LfgOktober 2015

39.1.4.Nr.17

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i, Abs. 5 ArbVG

1. Die Motivanfechtung nach § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG setzt die Geltendmachung eines „Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis“ durch den Arbeitnehmer voraus.

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