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Anspruchsgeltendmachung: Schutzaufforderung Mobbing-Angriffe? - OGH 25.11.2014, 8 ObA 53/14y

45. LfgJuni 2015

39.1.4.Nr.16

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 18 AngG
§ 226 ZPO

1. Im Anwendungsbereich der speziellen Kündigungsbestimmungen ist die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nach § 879 ABGB ausgeschlossen, jedoch ist die offenbar rechtlich unrichtige Qualifizierung des Sachverhalts durch den Kläger bedeutungslos.

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