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Busfahrer - Entlassung bzw. Eventualkündigung wegen vorsorglicher Tonaufzeichnungen? - OGH 29.5.2018, 8 ObA 20/18a

55. LfgOktober 2018

39.1.4.Nr.18

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

1. Zweck des § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG ist, Vergeltungskündigungen wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu vermeiden.

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