39.1.4.Nr.7
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
1. Strebt der Arbeitgeber durch ein Änderungsangebot eine Vertragsänderung über dispositive Vertragspunkte an und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung zwar wegen Sozialwidrigkeit, nicht aber als Motivkündigung angefochten werden.

