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Anspruchsgeltendmachung: Ablehnen eines Änderungsanbots? - OGH 16.11.2005, 8 ObA 64/05b, 8 ObA 68/05s

17. LfgFebruar 2006

39.1.4.Nr.7

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

1. Strebt der Arbeitgeber durch ein Änderungsangebot eine Vertragsänderung über dispositive Vertragspunkte an und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung zwar wegen Sozialwidrigkeit, nicht aber als Motivkündigung angefochten werden.

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