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Drohungen durch Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied? - OGH 28.8.2003, 8 ObA 68/03p

11. LfgFebruar 2004

39.1.4.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. e und lit. i ArbVG

1. Beruht der Entschluss, sich von einem Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied - so bald wie möglich nach Betriebsratsperiode - zu trennen, auf dessen nicht nachvollziehbaren Drohungen gegen Vorstand und Aufsichtsrat und ist auch nicht ersichtlich, welche Ansprüche durch die Drohungen geltend gemacht werden sollten, liegt darin kein verpöntes Kündigungsmotiv.

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