39.1.4.Nr.1
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 18 Abs. 7 HbG
1. Ziel des § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG, wonach Kündigungen wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche anfechtbar sind, ist es, die Rechtsdurchsetzung im aufrechten Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.

