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Glaubhaftmachung des ausschlaggebenden Motivs als Tatsachenfrage dislozierte Feststellungen - OGH 26.2.2015, 8 ObA 59/14f

46. LfgOktober 2015

39.1.3.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i, Abs 5 ArbVG

1. Beruft sich der Arbeitnehmer auf einen Anfechtungsgrund iSd § 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG, so hat er diesen gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 ArbVG glaubhaft zu machen.

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