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Wesen (Beweiswürdigung, Wesentlichkeit, andere Gründe) - OGH 21.4.2004, 9 ObA 44/04t

13. LfgOktober 2004

39.1.3.Nr.3

§ 105 Abs. 5 ArbVG

1. Für Anfechtungen nach § 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG muss das verpönte Motiv für die Kündigung nur wesentlich, nicht notwendigerweise ausschließlicher Beweggrund sein.

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