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Nachgewiesene Pflichtverletzungen Abweisung Motivkündigung und Diskriminierung? - OGH 14.1.2025, 8 ObA 57/24a

75. LfgJuni 2025

39.1.2.Nr.9

§ 105 Abs. 3 Z 1 ArbVG
§ 105 Abs. 5 ArbVG
§ 7b Abs. 1 Z 7 BEinstG

1. Wer sich auf einen Motivanfechtungsgrund beruft, hat diesen nach § 105 Abs. 5 Satz 1 ArbVG glaubhaft zu machen.

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