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Kündigungswesentliche andere frühere Vorkommnisse verdrängen verpöntes Motiv - OGH 29.6.2022, 8 ObA 45/22h

68. LfgFebruar 2023

39.1.2.Nr.7

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. War die Kündigung „wesentlich motiviert durch andere, frühere Vorkommnisse“, ist der Arbeitgeberin der Beweis gelungen, dass die Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes für sie nicht das „wesentliche“ Kündigungsmotiv war.

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