39.1.2.Nr.5
§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i und Abs. 5 ArbVG
1. Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist.

