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Nachweis für anderes ausschlaggebendes Motiv (keine Einsatzmöglichkeit) - OGH 25.11.2021, 9 ObA 131/21m

66. LfgJuni 2022

39.1.2.Nr.5

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i und Abs. 5 ArbVG

1. Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist.

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