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Feststellung des ausschlaggebenden Motivs - Sachverhalts- oder Rechtsfrage? - OGH 29.7.2015, 9 ObA 85/15p

47. LfgFebruar 2016

39.1.2.Nr.2

§ 105 Abs. 3 Z. 1 lit. i ArbVG

1. Die gerichtliche Feststellung, wonach der Arbeitgeber infolge einer angesprochenen kollektivvertraglichen Lohnerhöhung die Nachrechnung und Auszahlung des richtigen Gehalts an den Arbeitnehmer angeordnet hatte, aber das Motiv für die Kündigung (nur) dessen mangelnde Arbeitsleistung sowie die überaus hohe Anzahl an Abwesenheiten und Minusstunden gewesen war, kann als Sachverhaltsfeststellung im Revisionsverfahren nicht angefochten werden.

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