38.5.1.Nr.3
§ 28b VBG
§ 33a VBG
§ 1160 ABGB
§ 22 AngG
1. Die schon zur alten Rechtslage bei unberechtigter Verweigerung der Postensuchtage durch den Dienstgeber in der Literatur vertretene Linie eines Entschädigungsanspruchs in Höhe des Entgelts für die verweigerte Arbeitssuchzeit wurde auch nach Änderung der §§ 22 AngG, 1160 ABGB durch das ARÄG 2000 aufrecht erhalten.

