38.5.1.Nr.2
§ 22 AngG
§ 29 AngG
1. Aus der sich aus § 22 AngG ergebenden Einschränkung der Arbeitspflicht entsteht kein über das laufende Entgelt hinausgehendes nach § 29 AngG zu entschädigendes Entgelt.
38.5.1.Nr.2
§ 22 AngG
§ 29 AngG
1. Aus der sich aus § 22 AngG ergebenden Einschränkung der Arbeitspflicht entsteht kein über das laufende Entgelt hinausgehendes nach § 29 AngG zu entschädigendes Entgelt.
