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Allgemein? Aus KollV-Auslegung? - OGH 28.11.2007, 9 ObA 148/07s

17. LfgFebruar 2006

38.4.1.Nr.1

§ 1160 ABGB
§ 22 AngG
IV Pkte.7, 7a Arbeiter-KollV Metallindustrie

1. Seit dem ARÄG 2000 besteht ein Freizeitgewährungsanspruch im Fall der Arbeitgeber-Kündigung, sofern der Arbeitnehmer nicht in Pension geht. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht kein Freizeitgewährungsanspruch mehr.

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