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Welche Kündigungszeit? Angefangene Wochen? Aus anderen Gründen konsumierte bezahlte Freizeit? - OGH 13.09.2012, 8 ObA 28/12v

38. LfgFebruar 2013

38.1.2.Nr.1

§ 22 Abs. 1 AngG
§ 1160 Abs. 1 ABGB

1. Der Umfang des bezahlten Mindestfreistellungsanspruchs hängt von der Dauer der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglich vereinbarten längeren Kündigungsfrist ab.

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