38.1.1.Nr.2
§ 22 Abs. 1 AngG
§ 1160 Abs. 1 ABGB
1. Der Anspruch auf Postensuchtage entsteht nicht bereits ex lege durch die Kündigung, sondern erst durch das darauf gerichtete Verlangen des Arbeitnehmers.
38.1.1.Nr.2
§ 22 Abs. 1 AngG
§ 1160 Abs. 1 ABGB
1. Der Anspruch auf Postensuchtage entsteht nicht bereits ex lege durch die Kündigung, sondern erst durch das darauf gerichtete Verlangen des Arbeitnehmers.
