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OGH 23.01.2004, 8 ObA 7/04v

12. LfgJuni 2004

35.7.2.Nr.1

§ 20 Abs. 1 AngG

1. Eine Änderungskündigung löst beim Erklärungsempfänger keine Unsicherheit aus, wenn das konkrete Vertragsmuster zu den verhandelten Änderungen noch innerhalb der in der Kündigung vorgesehenen 14-tägigen Frist für die Aufhebung der Änderungskündigung übermittelt wird.

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