35.7.2.Nr.1
§ 20 Abs. 1 AngG
1. Eine Änderungskündigung löst beim Erklärungsempfänger keine Unsicherheit aus, wenn das konkrete Vertragsmuster zu den verhandelten Änderungen noch innerhalb der in der Kündigung vorgesehenen 14-tägigen Frist für die Aufhebung der Änderungskündigung übermittelt wird.

