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Zulässige Bedingungen, Wer ist geschützt? - OGH 23.01.2004, 8 ObA 7/04v

12. LfgJuni 2004

35.7.1.Nr.1

§ 869 ABGB
§ 876 ABGB
§ 1158 Abs. 4 ABGB
§ 20 AngG

1. Da bei Kündigungen der Erklärungsempfänger ein Interesse an der sofortigen Erkennbarkeit der Rechtslage hat, dürfen sie nicht unter Bedingungen ausgesprochen werden, die dem widersprechen.

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