35.6.1.Nr.5
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
1. Mit Ausspruch einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis in eine Befristung versetzt, auch wenn sie nicht von Anfang an vereinbart war.
35.6.1.Nr.5
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
1. Mit Ausspruch einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis in eine Befristung versetzt, auch wenn sie nicht von Anfang an vereinbart war.
