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Kollektivvertraglicher Bestandschutz: Rechtsfolge zulässiger, aber zeitwidriger Kündigung - OGH 10.4.2008, 9 ObA 180/07x

25. LfgOktober 2008

35.6.1.Nr.3

§ 29 Abs. 2 lit. e und 5 KVI
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG

1. Ermöglichen die Kündigungsschutzbestimmungen eines Kollektivvertrages u.a. die Kündigung bei „Erreichbarkeit eines Anspruchs auf jegliche Alterspension“, darf aber die Kündigung nach dieser Bestimmung frühestens zum Letzten des Monats ausgesprochen werden, dem ab dem Ersten des Folgemonats ein Anspruch auf eine Pension nach den jeweils gültigen pensionsrechtlichen Bestimmungen folgt, ist der Monatsletzte vor einem Pensionsanspruch grundsätzlich ein geeigneter Kündigungstermin.

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