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Konversion? Kündigungsentschädigung? - OGH 20.12.2001, 8 ObA 306/01k

6. LfgJuli 2002

35.6.1.Nr.1

§ 20 AngG
§ 29 AngG

1. Nach ständiger Judikatur löst eine zum falschen Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis zu diesem Termin auf. Der auch für unberechtigte Entlassungen geltende § 29 AngG ist dann analog anzuwenden, sodass der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch für die Zeit der Verkürzung hat.

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