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Unterschriftlichkeit - Kopie oder Ausdruck des eingescannten unterfertigten Kündigungsschreibens (E-Mail-Anhang)? - OGH 30.8.2022, 8 ObA 101/21t

68. LfgFebruar 2023

35.5.2.Nr.4

§ 32 Abs. 1 VBG 1948
§ 886 ABGB

1. Das Gebot der Schriftlichkeit nach § 32 Abs. 1 VBG bedeutet grundsätzlich „Unterschriftlichkeit“, die idR die eigenhändige Unterschrift unter dem Text erfordert.

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