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Genügt WhatsApp-Foto? - OGH 28.10.2015, 9 ObA 110/15i

47. LfgFebruar 2016

35.5.2.Nr.3

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 886 Satz 1 ABGB
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 15 Z. 2 KollV Zahnarztangestellte

1. Ein vom schriftlichen (unterfertigten) Kündigungsschreiben erstelltes und über „WhatsApp“ an den Arbeitsvertragspartner übermitteltes Foto desselben erfüllt ein kollektivvertraglich normiertes Schriftformgebot für Kündigungen nicht.

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