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Verspäteter Zugang der schriftlichen Kündigung nach früherem mündlichen Ausspruch - OGH 3.9.2010, 9 ObA 73/10s

32. LfgFebruar 2011

35.5.2.Nr.2

§ 862a ABGB
§ 20 AngG
Art. VIII bzw. IX Angestellten-KollV Anwaltskanzleien Wien

1. Schreibt der Kollektivvertrag Kündigungen „bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit“ schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs vor, kann sich der Arbeitgeber nicht auf eine schon mündlich erfolgte Kündigung berufen.

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