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Mündliche Kündigung und Prozessschriftsatz? - OGH 20.8.2008, 9 ObA 78/08y

26. LfgFebruar 2009

35.5.2.Nr.1

§ 886 ABGB
Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe

1. Binden Gesetz oder KollV die Auflösung an die Schriftform, handelt es sich nicht bloß um eine Ordnungsvorschrift, sondern um eine Wirksamkeitsvoraussetzung.

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