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Ortsabwesenheit während vereinbarten Urlaubs - OGH 3.9.2010, 9 ObA 73/10s

32. LfgFebruar 2011

35.5.1.Nr.6

§ 862a ABGB
Art. VIII bzw. IX Angestellten-KollV Anwaltskanzleien Wien

1. Als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung wird eine Kündigung erst dann wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist.

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