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Zugangszeitpunkte, Zugangsfiktionen - OGH 8.8.2007, 9 ObA 61/06w

22. LfgOktober 2007

35.5.1.Nr.5

§ 862 ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG

1. Wann der Zugang einer Kündigung als erfolgt anzusehen ist, bestimmt sich nach den Regeln des allgemeinen Privatrechts (§ 862 f ABGB).

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